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Oldtimerbewertung

      

Kein Oldtimer ohne Bewertung

Bei der Oldtimerbewertung wird der Wert des Fahrzeugs ermittelt, der auch als Grundlage für die Versicherungseinstufung benötigt wird. Für den Kauf und Verkauf historischer Fahrzeuge bietet das Untersuchungsergebnis neben der aktuellen Ankaufsuntersuchung die gebräuchlichste und aussagekräftigste Grundlage.

Während bei einer “normalen” Gebrauchtwagenbewertung in erster Linie Baujahr und Laufleistung von Bedeutung sind, sind bei Oldtimern entscheidende Kriterien:

 - der Pflege- und Erhaltungszustand

    und

 - die Originalität des Fahrzeugs

Die Fahrzeugbewertung erfolgt in Form von Noten von 1 bis 5. ( nach www.classic-data.de  )

 

·         Note 1

Makelloser Zustand. Keinerlei Mängel an Technik, Optik und Historie. Ein (dokumentiert!) originales Fahrzeug der absoluten Spitzenklasse. Oder ein komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug im Zustand wie neu (oder besser). Sehr selten!

Die Anmerkung "oder besser" ist ein Hinweis auf die Möglichkeiten modernster Restaurierungsmethoden. Duch die heutigen technischen Möglichkeiten (Schweißarbeiten, computergestützte Messtechniken) sowie den veränderten Materialien (Lack, Oberflächenveredelung) und einen umfangreichen Korrosionsschutz kann ein komplett restauriertes Fahrzeug den Zustand der Erstauslieferung übertreffen. Für Originalitätsliebhaber ist dies aber nicht erstrebenswert.

·         Note 2

Entweder seltener, unrestaurierter Original-Zustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. Ausnahme: Wenn es die StVZO verlangt.

Leider kommt es gerade bei der Note 2, immer wieder zu Missverständnissen, weil viele Anbieter - teils aus Berechnung und teils aus Unwissenheit - ihrem Wagen eine viel zu gute Note geben, die vermeintlich der Schulnote "gut" entsprechen soll. Klar ist unter Experten aber, dass der "Zustand 2" ein nahezu optimal erhaltenes Fahrzeug charakterisiert

·         Note 3

Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Kein Reparaturstau und keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfähig

·         Note 4

Verbrauchter Zustand, eventuell teilrestauriert. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig zur erfolgreichen Abnahme gem. § 29 StVZO. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Fahrzeug komplett in den Baugruppen aber nicht zwingend unbeschädigt. Einige kleinere Teile können aber fehlen oder defekt sein. Aber: immer noch relativ leicht zu reparieren (bzw. restaurieren).

·         Note 5

Nicht fahrbereit Schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, da umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich, aber grundsätzlich noch restaurierbar. Fehlende Teile, d.h. das Fahrzeug ist nicht zwingend komplett.

Körner & Collegen Rechtsanwälte Fachanwälte in Bürogemeinschaft  | schwalmstadt@koerner-collegen.de