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Zur Unfallschadensregulierung:

Unfallgeschädigte dürfen im Falle des Totalschadens den Restwert realisieren, ohne das Gutachten zur Prüfung an den gegnerischen Versicherer zu senden. Der Geschädigte ist " Herr des Schadens". Voraussetzung ist, das das vorgelegte Gutachten korrekt ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Gutachten für den Restwert drei Angebote aus dem regionalen Markt ausweist. Der Geschädigte darf sich dann auf die Richtigkeit der Angaben im Gutachten verlassen.

 

Geschiedenentestament:

Eltern bleiben Eltern, in bestimmten Konstellationen erbt im Falle der Ehescheidung der geschiedene Expartner. Im Scheidungsurteil wird über die mögliche Erbfolge des Expartners nicht entschieden.

 

Behindertentestament:

Im Falle behinderter Kinder ist im Rahmen der erbrechtlichen Gestaltung der dem behinderten Kind zustehender Nachlass gegen den Zugriff der Sozialhilfeträger zu schützen.

Körner & Collegen Rechtsanwälte Fachanwälte in Bürogemeinschaft  | schwalmstadt@koerner-collegen.de